Die von der Kanzlei Çelebi in Gelsenkirchen durchgeführten Tätigkeiten umfassen das gesamte Spektrum der klassischen Steuerberatung. Diese reichen von der Finanzbuchhaltung über Jahresabschlüsse bis hin zu Steuererklärungen. Statt zusätzliche Energie in die Steuerberatung zu investieren, sind Selbstständige kleiner Betriebe, Einzelhandelsgeschäfte herzlich eingeladen, diese verwaltungstechnischen Formalitäten dem eingespielten Team zu überlassen. So haben Sie die Zeit, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren!
Mit der Finanzbuchhaltung werden unternehmensbezogene Vorgänge in übersichtlichen Zahlenwerten dokumentiert. Unternehmer sollten dieses zentrale Element des betrieblichen Rechnungswesens nicht nur als durchzuführende Notwendigkeit ansehen. Vielmehr ist eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung eine wichtige Informationsquelle über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens. Insbesondere wenn Sie ein kleines Unternehmen, Einzelhandelsgeschäft - quasi Ihre Existenz - führen, sollten Sie die Finanzen immer im Blick haben.
Auch die Erstellung des Jahresabschlusses stellt ein wichtiges Instrument für kleine wie große Unternehmen dar, zeigt es doch die finanzielle Lage und den Unternehmenserfolg auf. Greifen Sie auch hier auf die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts wie Herrn Çelebi und seinem Team zurück. Gerade als Selbstständiger eines Kleinbetriebs werden Sie nicht nur in zeitlicher Hinsicht profitieren, sondern auch von einer professionellen Jahresabschluss-Erstellung.
Die im Rahmen einer Lohnbuchhaltung durchzuführende Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt gemeinhin zu den kompliziertesten Bereichen des Steuerrechts. Als Unternehmer werden Sie in aller Regel ausgelastet genug sein und weder Zeit noch Muße haben, sich in die Feinheiten des Steuerrechts einzuarbeiten bzw. durchweg auf dem Laufenden zu bleiben. Holen Sie sich stattdessen zur Erstellung und Überwachung der Lohnbuchhaltung professionelle Hilfe. Das seit Jahren optimal aufeinander eingespielte Gespann aus der Kanzlei Çelebi - hilft Ihnen gerne weiter.
Während eine Steuererklärung im privaten Umfeld nur bedingt verpflichtend ist, kommen Sie als Unternehmer um die Erstellung einer Steuererklärung nicht herum. Die hierbei an die Finanzbehörde zu übermittelnden Daten (u.a. Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkünfte, … betreffend) haben dabei lückenlos und richtig zu sein. Durch Fehler in einer Steuererklärung können Beamte der Steuerfahndung schneller vor der Tür stehen, als Ihnen recht ist. Solche Vorkommnisse können nicht nur ein finanziell erhebliches Nachspiel haben, sondern auch den Ruf eines Unternehmens schädigen (vor allem für kleine Betriebe fatal). Als im Steuerrecht erfahrener Rechtsanwalt weiß Herr Rechtsanwalt Çelebi vorzugehen.
Ein Prüfer des Finanzamtes hat sich für eine Betriebsprüfung angemeldet? Eine gewisse Nervosität ist bei Unternehmern ist dabei nicht unüblich. Doch Rechtsanwalt Çelebi beruhigt: Mit gezielter und ordnungsgemäßer Vorbereitung können Sie dem Prüfungstag gelassen entgegen sehen. Gerade bei kleinen Unternehmen, Einzelhandelsgeschäften (z. B. wenn Sie eine Gaststätte, einen Einzelhandel oder ein Café, Gastronomie, Spedition, Tankstelle, einen Handwerksbetrieb, einen Autohandel, eine Werkstatt betreiben) werden vor allem die Kassenaufzeichnungen unter die Lupe genommen. Sollten Sie sich mit Vorwürfen fehlerhafter Unterlagen konfrontiert sehen, zögern Sie nicht, in die Defensive zu gehen. Eine der Besonderheiten der Kanzlei Çelebi ist die Durchführung von Einspruchs- und Klageverfahren im Rahmen von Betriebsprüfungen. Neben einer sorgsamen Prüfung der Erfolgsaussichten vertreten Sie auch vor den Finanzbehörden / Finanzgerichten.