Arbeitsrecht

für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsrecht Gelsenkirchen

Mit der Kündigung soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden. Je nach Einhaltung der Kündigungsfristen kann zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen unterschieden werden. Weiterhin wird je nach Grund der Kündigung zwischen verschiedenen Arten der Kündigung unterschieden. War es eine verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung?

Kündigungen unterliegen strengen Regelwerken und als Arbeitgeber werden Sie reges Interesse daran haben, eine möglichst wasserdichte Kündigung auszusprechen. Wegen des allgemeinen wie auch des besonderen Kündigungsschutzes sollten solche Beendigungen des Arbeitsverhältnisses für beide Parteien - Arbeitgeber & Arbeitnehmer - wohlüberlegt sein.

Im Kündigungsschutzverfahren gegen die rechtswidrige Kündigung übernimmt Herr Rechtsanwalt Çelebi Ihre Interessen in der Verteidigung und setzt Ihren Anspruch gerichtlich, wie außergerichtlich durch.

Probleme bezüglich Abmahnung, Kündigung oder Abfindung? Das Arbeitsrecht kann sicherlich als eines der im täglichen Leben relevantesten Rechtsgebiete betrachtet werden. Für den Arbeitnehmer ist der Eintritt in ein Arbeitsverhältnis wichtig für seine finanzielle Absicherung. Schon die Arbeitsverträge können der Ausgangspunkt für langfristige Konflikte sein.

Arbeitsvertrag mit dem Anwalt aufsetzen

Gerade kleine Betriebe können sich rechtliche Auseinandersetzungen – die womöglich auf benachteiligende oder unklar formulierte Klauseln im Arbeitsvertrag zurück zu führen sind – nicht unbedingt leisten. Rechtsanwalt Çelebi aus Gelsenkirchen bietet Arbeitgebern somit seine Unterstützung beim Aufsetzen / Gestalten von Arbeitsverträgen an. Rechtssichere Vertragsklauseln, die für beide Vertragsparteien faire Bedingungen aufweisen, werden langfristig ein harmonisches Betriebsklima schaffen.

Neben diesen inhaltlichen Aspekten stellt sich auch die Frage, wann ein Arbeitsvertrag wirksam zustande gekommen ist. Sofern die beiden Vertragsparteien (hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer) aufeinander bezogene übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben haben, kann von einem Vertragsabschluss die Rede sein. Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend in schriftlicher Form festgehalten werden, jedoch empfiehlt Rechtsanwalt Çelebi diese Vorgehensweise um Nachweise über gegenseitige Rechte und Pflichten zu haben. Auch Arbeitnehmer werden einen schriftlichen Vertrag bevorzugen.

Wenn der Arbeitgeber die Abmahnung ausspricht

Als Geschäftsführer haben Sie zweifelsohne ein Interesse daran, dass die Arbeitnehmer ihren Aufgaben nachkommen. Alle Mitarbeiter eines Betriebs tragen schließlich zum reibungslosen Ablauf der angebotenen Dienstleistungen und bei innerbetrieblichen Belangen bei. Stellen Sie fest, dass ein Mitarbeiter die vertraglichen Vereinbarungen durch sein Verhalten verletzt, steht es Ihnen zu, eine Abmahnung auszusprechen. Diese soll also in erster Linie einen erzieherischen Charakter haben und sollte keinesfalls als Druckmittel missbraucht werden. Rechtsanwalt Çelebi berät Sie gerne über die Möglichkeiten und der Vorgehensweise, wenn Sie die Aussprache einer Abmahnung erwägen. Weiterhin ist die Abmahnung eine regelmäßige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung!

 
clbi-glkn 2024-12-08 wid-15 drtm-bns 2024-12-08