Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst folgende Kriterien für das Versicherungsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 VAG:

  • Entgeltlichkeit der Übernahme der Verpflichtung
  • Planmäßiges Betreiben des Geschäftes durch absichtlichen Aufbau des Risikoausgleichskollektivs
  • Selbständiges Geschäft, also keine unselbständige Nebenabrede eines anderen Geschäfts
  • Rechtsanspruch auf die Leistung bei Eintreten des Versicherungsfalls
  • Ungewissheit der Leistung (Risikoübernahme)
  • Systematische Übernahme einer Vielzahl gleichartiger Gefahren (möglichst homogenes Risikoausgleichskollektiv)
 
clbi-glkn 2024-12-08 wid-39 drtm-bns 2024-12-08