Das Versicherungsrecht umfasst folgende Kriterien für das Versicherungsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 VAG:
- Entgeltlichkeit der Übernahme der Verpflichtung
- Planmäßiges Betreiben des Geschäftes durch absichtlichen Aufbau des Risikoausgleichskollektivs
- Selbständiges Geschäft, also keine unselbständige Nebenabrede eines anderen Geschäfts
- Rechtsanspruch auf die Leistung bei Eintreten des Versicherungsfalls
- Ungewissheit der Leistung (Risikoübernahme)
- Systematische Übernahme einer Vielzahl gleichartiger Gefahren (möglichst homogenes Risikoausgleichskollektiv)