Mit dem Verkehrsrecht kommen viel mehr Menschen in Berührung, als die meisten womöglich ahnen. Auch als Fußgänger sind sie Teilnehmer des Straßenverkehrs und haben sich nach der StVO zu richten. Durch die zunehmende Komplexität wird es auch im Verkehrsrecht immer dringender einen erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen. Ist man tatsächlich zu schnell gefahren? Ist der Vorwurf eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr berechtigt? Soll der Bußgeldbescheid angefochten werden? Diese und ähnliche Fragen gilt es in einem persönlichen Gespräch mit Herrn Rechtsanwalt Çelebi aus Gelsenkirchen zu klären.
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Wenn Sie als Geschäftsführer z. B. von einem kleinen Gemüsehandel zunächst die Waren auf dem Großmarkt einkaufen und dafür auf ein Fahrzeug angewiesen sind, können verkehrsrechtliche Angelegenheiten mitunter geschäftsschädigend sein. Sehen Sie sich beispielsweise einem drohenden Führerscheinentzug oder einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis ausgesetzt, sollten Sie nicht weiter zögern und einen Anwalt einschalten. Wer von Berufs wegen auf Fahrerlaubnis und Führerschein angewiesen ist, kann es sich nicht leisten, drauf zu verzichten. Rechtsanwalt Çelebi wird genau prüfen, ob die Tatvorwürfe zutreffen und wird soweit möglich, dafür sorgen, dass Sie als Unternehmer Ihren Geschäftsbetrieb weiterhin aufrechterhalten können.
Oftmals können im Verkehrsrecht begangene Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zur Folge haben. Ob ein Bußgeld gezahlt oder Einspruch gegen den Bescheid erhoben werden sollte, muss im Einzelfall mit Rechtsanwalt Çelebi geprüft werden. Eine Pauschalaussage kann hier nicht sinnvoll getroffen werden, da zu viele Faktoren davon abhängen, wann welche Handlungsweise taktisch angemessen ist. Sofern Sie anwaltlichen Rat von Herrn Çelebi wünschen, ist rasches Handeln wichtig, da Bußgeldbelange immer mit Fristen einher laufen. Wenn Sie zu lange warten, erübrigt sich die Frage nach einem Einspruch.
Durch die immense Verdichtung des Verkehrsaufkommens, genügt oft ein nur kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon stoßen zwei Fahrzeuge zusammen. Je nach Ausmaß des Verkehrsunfalls – so können neben Blech- auch Personenschäden entstanden sein – müssen Polizei und Rettungsdienst informiert werden. Die ersten Schritte der Unfallregulierung können Sie bereits selbst in die Hand nehmen und die Unfallstelle vorschriftsgemäß absichern. Sollten Sie selbst der Unfallverursacher gewesen sein, ist es besonders wichtig, dass Sie warten, bis Rechtsanwalt Çelebi eingetroffen ist. Insbesondere wenn Sie mit der Polizei sprechen sollten sie ganz genau aufpassen was Sie sagen. Beschränken Sie sich auf reine Sachdarstellungen oder machen Sie im Zweifelsfall von Ihrem Schweigerecht gebrauch. Lassen Sie die Unfallabwicklung unter keinen Umständen von Dritten durchführen und unterschreiben Sie nichts, was Ihnen nicht vollständig klar ist. |