Werkvertragsrecht

Werkvertragsrecht Gelsenkirchen

Mit dem Werkvertrag als ein Typ privatrechtlichen Vertrages über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich der eine Teil z. B. als Handwerker verpflichtet, einen Erfolg – also ein Werk (z. B. Malerarbeiten) gegen Zahlung eines Werklohnes durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen, handelt es sich um praktisch eines der wichtigsten Regelungsfälle zwischen Unternehmer untereinander und Verbrauchern als Privatpersonen. Der Werkunternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt. In Abgrenzung zum Dienstvertrag wird nicht (nur) die Leistung, sondern auch und gerade der Erfolg (Werkerfolg) einer Leistung geschuldet.

Wenn Sie als Privatperson mit dem Inhaber eines Handwerksbetriebes, oder einer GmbH, aus den umliegenden Ruhrgebietsstädten in und um Gelsenkirchen - Essen, Oberhausen, Gladbeck, Bottrop, Oberhausen, Dinslaken, Duisburg, Hattingen, Moers, Marl, Dorsten, Witten, Bochum, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick -, ein Anliegen aus einem Werkvertrag (Malerarbeiten, Hausbau, Installationsarbeiten, Werkstattaufenthalt, Hausrenovierungsarbeiten) haben, melden Sie sich gerne unverbindlich in der Kanzlei Çelebi.

 
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